Von der Fensterfront aus gesehen bestehe zwar seitlich eine direkte Sicht auf die Antenne. Die Senderichtung 1 der Beschwerdegegnerin und die Senderichtung 1 der SBB würden jedoch parallel zur Fassade des Gebäudes Bollwerk 27 verlaufen. Die beiden OMEN lägen somit mehr als 30 Grad abseits von den beiden Senderichtungen. Dies sei im Standortdatenblatt mit einer entsprechenden horizontalen Dämpfung berücksichtigt worden. Bei Berechnungsorten an einem Fenster dürfe im Sinne eines «worst case» für die rechnerische Prognose keine Dämpfung der Gebäudehülle geltend gemacht werden. Gemäss Mess-