Das AUE hat in seinem Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 keine Abnahmemessungen angeordnet. Gemäss Praxis kann in begründeten Fällen auf eine Abnahmemessung verzichtet werden, auch wenn die Feldstärke an einem OMEN, wie hier, zu mehr als 80 Prozent ausgeschöpft ist. Konkrete Gründe für den Verzicht auf eine Abnahmemessung bei den OMEN 2, 2.1 und 4 hat das AUE erst auf Anfrage der BVD mit Schreiben vom 12. Februar 2025 geliefert. Bezüglich der OMEN 2 und 2.1 hielt das AUE fest, dass diese an einem Fenster des Gebäudes Bollwerk 27 ausgewiesen seien. Von der Fensterfront aus gesehen bestehe zwar seitlich eine direkte Sicht auf die Antenne.