Bei der rechnerischen Prognose der Strahlung, die auf dem Standortdatenblatt basiert, werden die wesentlichen Einflussgrössen zwar berücksichtigt. Dennoch ist die im Baubewilligungsverfahren vorgenommene rechnerische Prognose mit gewissen Unsicherheiten behaftet, da sie nicht sämtliche Feinheiten der Strahlungsausbreitung berücksichtigt. Aus diesem Grund empfiehlt das BAFU in der Vollzugsempfehlung, dass an den OMEN, an denen der Anlagegrenzwert gemäss der rechnerischen Prognose zu mindestens 80 Prozent ausgeschöpft wird, nach Inbetriebnahme der Anlage eine Abnahmemessung vorzunehmen ist.26