In diesem Fall ist die Baubewilligung mit einer entsprechenden Auflage zu versehen. Die Frage, ob das AUE im vorliegenden Fall eine Abnahmemessung hätte anordnen müssen, wird in Erwägung 7 näher erörtert. c) Schliesslich verweist die Beschwerdeführerin auf das Bundesgerichtsurteil 1C_97/2018 vom 3. September 2019, das im Zusammenhang mit der Forderung des Bundesgerichts nach einer schweizweiten Kontrolle der QS-Systeme steht. Die QS-Systeme wurden als Reaktion auf das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10. März 2005 eingeführt. Sie sollen sicherstellen, dass die Sendeanlagen bewilligungskonform betrieben werden und die Grenzwerte der NISV im Betrieb