Antennen nach dem «Worst-Case-Szenario» berechnet. Deshalb ist der Verweis auf die Vollzugsempfehlung des BUWAL aus dem Jahr 2002 nach wie vor korrekt und nicht veraltet. Schliesslich hat das AUE im Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 im Wissen darum, dass auch adaptive Antennen ohne Anwendung des Korrekturfaktors zur Diskussion stehen, unter dem Titel «Beurteilungsgrundlagen» auf den Nachtrag des BAFU vom 23. Februar 2021 zu adaptiven Antennen verwiesen. Dies hat die Beschwerdeführerin offenbar übersehen. Dies zeigt, dass sich das AUE bei der fachlichen Beurteilung sorgfältig mit der streitgegenständlichen Anlage auseinandergesetzt hat.