e) Die Beschwerdeführerin kritisiert weiter, dass der Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 in keiner Weise die neue Strahlungstechnik der adaptiven Antennen von 5G berücksichtige. Sie leitet dies daraus ab, dass sich der Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 auf die Vollzugsempfehlungen zur NISV des BUWAL aus dem Jahr 2002 beziehe, welche ihrer Ansicht nach veraltet seien. Diese Kritik geht in mehrfacher Hinsicht fehl: Zwar ist es richtig, dass das AUE im Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 unter dem Titel «Beurteilungsgrundlagen» die Vollzugsempfehlung des BUWAL aus dem Jahr 2002 erwähnte.