Vorliegend hat das AUE im Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 bestätigt, dass die geplante Mobilfunkbasisstation die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und den Anlagegrenzwert – beurteilt nach einer «Worst-Case-Betrachtung» – an sämtlichen OMEN rechnerisch einhält. Vor diesem Hintergrund ist die Kritik der Beschwerdeführerin, das AUE habe in seinem Fachbericht die Einhaltung der Grenzwerte offengelassen, nicht nachvollziehbar und falsch. Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin besteht bezüglich der Berechnungsmethode auch keine Rechtsunsicherheit.