d) Nach dem Gesagten sind die Baugesuchsunterlagen vollständig und nicht mangelhaft. Es ist entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin möglich, anhand der vorliegenden Baugesuchsunterlagen rechnerisch zu überprüfen, ob der Anlagegrenzwert der NISV an den OMEN im Betriebszustand jederzeit eingehalten wird. Vorliegend hat das AUE im Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 bestätigt, dass die geplante Mobilfunkbasisstation die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und den Anlagegrenzwert – beurteilt nach einer «Worst-Case-Betrachtung» – an sämtlichen OMEN rechnerisch einhält.