b) Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wird die zu erwartende Strahlung einer Mobilfunkanlage nicht gemessen, sondern berechnet (sog. Immissionsprognose). Eine Anlage soll nur dann bewilligt werden, wenn sie rechnerisch die Grenzwerte der NISV einhält. Die Exposition in der Umgebung einer Basisstation hängt grundsätzlich von der äquivalenten Sendeleistung ERP (effective radiated power) der Antenne, dem Abstand und der Richtung zur Antenne, der Dämpfung durch die Gebäudehülle (Mauerwerk, Dächer) und dem räumlichen Abstrahlungsmuster der Antenne (Antennendiagramm) ab.