6/16 BVD 110/2022/27 antennen, die in der Übergangsphase nach dem «Worst-Case-Szenario» baubewilligt wurden, erneut ein ordentliches Baubewilligungsverfahren durchzuführen ist, wenn der Korrekturfaktor nachträglich aktiviert werden soll.19 Wenn die Beschwerdegegnerin auf die vorliegend streitige Mobilfunkanlage (bzw. deren adaptiven Antennen) einen Korrekturfaktor anwenden möchten, müsste sie ein ordentliches Baugesuch stellen.