c) Auch auf die Kritik der Beschwerdeführerin in den Schlussbemerkungen zur Aufschaltung des Korrekturfaktors im Bagatellverfahren braucht in diesem Entscheid nicht weiter eingegangen zu werden. Eine derartige Sachverhaltskonstellation liegt hier nicht vor. Die diesbezügliche Kritik geht über den Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens hinaus. Im Übrigen hat das Bundesgericht auch in dieser Frage Klarheit geschaffen: Es hat entschieden, dass bei adaptiven Sende- 16 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1). 17 Vgl. S. 16 oben der Beschwerde vom 14. Februar 2022. 18 Bger 1C_307/2023 vom 9. Dezember 2024 E. 5 und E. 6.