b) Das umstrittene Antennenprojekt wurde nach dem vom BAFU empfohlenen «Worst-Case- Szenario» beurteilt. Diese beinhaltet keinen Korrekturfaktor und auch keine Mittelung der Sendeleistung über einen Zeitraum von sechs Minuten. Ein Betrieb der adaptiven Antennen mit Anwendung des Korrekturfaktors auf die maximale Sendeleistung ist somit nicht vorgesehen und folglich nicht Gegenstand des Verfahrens. Dies ergibt sich auch aus dem Standortdatenblatt vom 24. August 2020 (Revision: 1.12), das Gegenstand des Baugesuchs vom 29. Juni 2021 ist.