a) Die Beschwerdeführerin thematisiert insbesondere in der Ziffer 6 und teilweise in der Ziffer 9 ihrer Beschwerde über mehrere Seiten die Anwendung des Korrekturfaktors auf adaptive Antennen gemäss dem Nachtrag des BAFU. Sie rügt sodann zusammengefasst, dass die Anwendung des Korrekturfaktors eine unzulässige Privilegierung von adaptiven Antennen darstelle. In ihrer Stellungnahme vom 5. August 2023 kritisiert die Beschwerdeführerin ausserdem die Vollzugspraxis das AUE hinsichtlich der Aufschaltung des Korrekturfaktors im Bagatellverfahren.