e) Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin hat sich die Vorinstanz im angefochtenen Bauentscheid auch kurz mit den Rügen in den Schlussbemerkungen auseinandergesetzt und Bezug auf den Sistierungsantrag genommen. Die Anträge, wozu auch der Sistierungsantrag gehört, wurden von der Vorinstanz unter dem Titel «Schlussbemerkungen» denn auch ausdrücklich abgewiesen, wie sich aus der angefochtenen Baubewilligung ergibt.