telbar in eigenen schutzwürdigen Interessen betroffen sind. Nach Lehre und Rechtsprechung ist eine Person in schutzwürdigen Interessen berührt, wenn sie durch ein Bauvorhaben in höherem Mass als die Allgemeinheit betroffen ist und zum Streitgegenstand eine besondere Beziehungsnähe hat.6 Bei Mobilfunkanlagen gilt hinsichtlich der Strahlung als einsprache- bzw. beschwerdeberechtigt, wer sich im Perimeter befindet, in dem die konkret berechnete Strahlung 10 Prozent oder mehr des Anlagegrenzwertes beträgt.7 Nach dem Standortdatenblatt vom 24. August 2020 (Revision: 1.12) beträgt der Einspracheradius 816.3 m.8