Mit Urteil vom 10. April 2025 wies das Verwaltungsgericht das Ablehnungsgesuch ab, soweit es darauf eintrat.3 Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 28. Mai 2025 nicht ein.4 7. Auf die Rechtsschriften, die vorliegenden Akten und die Stellungnahme der Fachbehörde wird, soweit sie für den Entscheid von Bedeutung sind, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG5 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde zuständig.