Ebenso sei der Sistierungsantrag abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 29. Juni 2023 zusammenfassend fest, seine Beurteilung habe ergeben, dass die Anlage die Bestimmungen der NISV2 vollständig erfülle und bewilligungsfähig sei. Es hätten sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die eine Ergänzung seines Fachberichts vom 17. August 2021 erforderlich 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191). 2 Verordnung des Bundesrats vom 23. Dezember 1999 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR