Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden. In der Folge hob das Rechtsamt mit Instruktionsverfügung vom 21. April 2023 die Sistierung des Verfahrens auf und forderte die Beschwerdeführerin auf, mitzuteilen, ob sie an ihrer Beschwerde festhalten wolle oder nicht, wobei Stillschweigen als Festhalten an der Beschwerde gelte. Da sich die Beschwerdeführerin innerhalb der gesetzten Frist nicht meldete, setzte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren fort und führte den Schriftenwechsel durch.