4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten bei der Vorinstanz ein und verzichtete vorerst auf einen Schriftenwechsel. Sodann erhielten die Beschwerdegegnerin und die Vorinstanz Gelegenheit, sich zur Frage der Sistierung des Verfahrens zu äussern. Mit Instruktionsverfügung vom 18. März 2022 sistierte das Rechtsamt der BVD das Verfahren bis zum Vorliegen des Entscheids des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021, nachdem sich die Beschwerdegegnerin nicht gegen eine allfällige Sistierung ausgesprochen hatte. Am 14. Februar 2023 hat das Bundesgericht im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 entschieden.