3. Gegen die Baubewilligung erhebt die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 14. Februar 2022 bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) Beschwerde. Sie beantragt die Aufhebung der Baubewilligung vom 14. Januar 2022 und stellt in verfahrensrechtlicher Hinsicht den Antrag, das Verfahren sei wenigstens bis zur Bekanntmachung der neuen Vollzugsempfehlung der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) zu adaptiven Antennen zu sistieren.