Unter Buchstabe E, Ziffer 2 des Fachberichts Immissionsschutz vom 17. August 2021 verfügt das AUE mit Auflage, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen gemäss dem Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei. Mit Bauentscheid vom 14. Januar 2022 erteilte die Stadt Bern die Baubewilligung für das Vorhaben.