2. Gegen das Vorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, führte im Fachbericht Immissionsschutz vom 17. August 2021 aus, die geplante Mobilfunkbasisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen und der Anlagegrenzwert werde rechnerisch an sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Unter Buchstabe E, Ziffer 2 des Fachberichts Immissionsschutz vom 17. August 2021 verfügt das AUE mit Auflage, dass die Anwendung eines Korrekturfaktors für adaptive Antennen gemäss dem Nachtrag zur Vollzugshilfe vom 23. Februar 2021 nicht erlaubt sei.