1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 1. Juli 2021 bei der Stadt Bern ein Baugesuch ein für den Umbau und die Erweiterung der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Parzelle Bern Kreis 1 Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Dienstleistungszone und im Perimeter der Überbauungsordnung «Bahnhof Ost» Nr. 282. Die bestehende Mobilfunkbasisstation umfasst Sendeantennen der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) und der Beschwerdegegnerin. Die Antennenmodule sind an Rohrhalterungen an der West- und Nordfassade des Stellwerks der SBB (Bollwerk 12) montiert. Das Stellwerkgebäude befindet sich an der östlichen Einfahrt des Hauptbahnhofs Bern.