VRPG).8 Diese Zustellfiktion gilt, wenn jemand mit der Zustellung eines Verwaltungsaktes rechnen muss. Das ist insbesondere der Fall in einem hängigen Verfahren, also während eines bestehenden Prozessrechtsverhältnisses. Dieses verpflichtet die Parteien, sich nach Treu und Glauben zu verhalten. Das heisst unter anderem, dass sie dafür zu sorgen haben, dass Verfügungen oder Entscheide grundsätzlich zugestellt werden können. Sie sind deshalb verpflichtet, ihre Post entgegenzunehmen oder, falls sie sich nicht an ihrem Wohnsitz aufhalten, dafür zu sorgen, dass sie Post dennoch erhalten.