Sie machte insbesondere geltend, es gebe Hinweise, dass die Beschwerdefrist nicht eingehalten sei. Das Rechtsamt gab dem Beschwerdeführer Gelegenheit, sich zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde zu äussern. Davon machte dieser mit Schreiben vom 29. März 2022 Gebrauch. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Zuständigkeit, Legitimation und Form