Beschwerdegegnerschaft Einsprache. Da das AGR mit Verfügung vom 18. Dezember 2019 die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzone lediglich für den Abbruch und Wiederaufbau der Garage erteilte, bewilligte die Gemeinde mit Bauentscheid vom 15. Dezember 2021 einzig dieses Vorhaben. Für den Ersatz des Flachdachs auf dem Anbau Nordwest durch ein Satteldach erteilte sie gestützt auf die Verfügung des AGR den Bauabschlag und ordnete diesbezüglich die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes an. Gleichzeitig drohte sie die Ersatzvornahme und eine Busse bei Nichtbefolgung an.