Anzeige der Beschwerdegegnerschaft teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer mit Schreiben vom 13. November 2018 mit, sie sei auf weitere widerrechtlich erstellte Bauten und Anlagen aufmerksam gemacht worden. Sie gab ihm erneut Gelegenheit, sich zu äussern oder ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Von der Möglichkeit zur Stellungnahme machte der Beschwerdeführer Gebrauch. Zudem fand ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin der Gemeinde statt. Am 26. März 2019 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Spiez ein nachträgliches Baugesuch ein für den Ersatz des Flachdachs auf dem bestehenden Anbau Nordwest durch ein Satteldach sowie für den Abbruch und Neubau der Garage. Dagegen erhob die