Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als unterdurchschnittlich zu werten, da nur ein Schriftenwechsel stattfand und kein Beweisverfahren durchgeführt wurde. Bei Baukosten gemäss Baugesuch von CHF 184 701.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Sache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4000.00 als angemessen. Die massgebenden Parteikosten betragen somit CHF 4416.75 (Honorar bis 31. Dezember 2023 CHF 3840.00, Mehrwertsteuer [7.7 %] CHF 295.70, Honorar ab 1. Januar 2024 CHF 160.00, Mehrwertsteuer [8.1 %] CHF 12.95, Auslagen CHF 100.00, Mehrwertsteuer [8.1 %] CHF 8.10).