3.1 des Dispositivs). Ausserdem wurde im angefochtenen Entscheid zusätzlich zur Baubewilligung eine Anlagegenehmigung gestützt auf den Fachbericht Immissionsschutz des Amts für Wirtschaft (AWI) vom 27. Juli 2021 erteilt. Dies obschon der Fachbericht Immissionsschutz vom 27. Juli 2021 nicht vom AWI, sondern vom AUE erstellt wurde und eine solche Anlagegenehmigung für Mobilfunkanlagen seit der Ausserkraftsetzung des Gesetzes über die Arbeit, Betriebe und Anlagen (ABAG) im Jahr 2016 nicht mehr existiert. Im Fachbericht Immissionsschutz des AUE vom 27. Juli 2021 wird denn auch keine solche Genehmigung erwähnt.