24 RPG zum Bauen ausserhalb des Baugebiets einzuholen. Sämtliche Eingaben müssen sodann den Einsprechenden und der Gemeinde Heiligenschwendi zur Stellungnahme unterbreitet werden. Schliesslich hat das Regierungsstatthalteramt nähere Abklärungen zum Einverständnis des Grundeigentümers der Parzelle Heiligenschwendi Grundbuchblatt Nr. L.________ zu treffen. d) Da die Beschwerdeführenden erstmals vor der BVD die fehlende Erschliessung für die elektrische Energie rügen, setzt sich der angefochtene Entscheid der Vorinstanz damit nicht auseinander. Aufgrund der Rückweisung hat sich das Regierungsstatthalteramt Thun auch dazu zu äussern.