b) Obwohl nach Art. 14 Abs. 2 BewD in den Schnitt- und Fassadenplänen das massgebende Terrain mit einer gestrichelten und das Terrain nach Fertigstellung der Bauarbeiten mit einer durchgezogenen Linie einzutragen und diese Linien zu beschriften sind, wurden diese im vorliegenden Projektplan vom 24. Februar 2021 nicht eingezeichnet.19 Entsprechend kann nicht beurteilt werden, ob allfällige Terrainveränderungen vorgesehen sind oder nicht.