Schliesslich und vor allem beruht auch das Standortdatenblatt vom 24. Februar 2021 (Revision: 1.12) auf dem Situationsplan vom 24. Februar 2021. Da sich bei einer Verschiebung des Antennenstandorts die Abstände zum Ort für den kurzfristigen Aufenthalt (OKA) und zu den OMEN verändern, hätte das Standortdatenblatt auf den neuen Antennenstandort angepasst werden müssen. 3. Weitere Rügen 16 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 34/34a