Die Vorinstanz hat dies vorliegend unterlassen. Wie bereits ausgeführt (vgl. Erwägung 2.c), hat das Regierungsstatthalteramt Thun die Einsprechenden über den Situationsplan vom 9. Juli 2021 mit Korrektur vom 14. Juli 2021 nicht informiert. Entsprechend konnten diese zum neuen Situationsplan nicht Stellung nehmen. Sodann liegen sämtlichen Amts- und Fachberichten, abgesehen vom Amtsbericht des AWN vom 23. Juli 2021, sowie der Verfügung des AGR vom 25. Juni 2021 der Situationsplan vom 24. Februar 2021 zugrunde. Schliesslich und vor allem beruht auch das Standortdatenblatt vom 24. Februar 2021 (Revision: 1.12) auf dem Situationsplan vom 24. Februar 2021.