Situationsplan fünf Metern in der Wirklichkeit entsprechen. Gemäss dem bewilligten Situationsplan soll der Standort der Antenne gemäss vermasstem Plan (grüner Punkt) einen Abstand von 11.00 m zum Zaun entlang des Waldes (blaue Linie) einhalten. Misst man den eingezeichneten Abstand jedoch auf dem Situationsplan nach, fällt auf, dass dieser lediglich zwei Zentimeter bzw. zehn Meter beträgt. Dies lässt sich wohl darauf zurückführen, dass es sich beim bewilligten Situationsplan lediglich um eine verzerrte Fotokopie handelt. Aufgrund dessen können jedoch keine Messungen ab Plan vorgenommen werden und somit auch die Abstände nicht überprüft werden.