Den Akten lässt sich nicht entnehmen, dass der Situationsplan vom 9. Juli 2021 mit Korrektur vom 14. Juli 2021 öffentlich aufgelegt oder den Verfahrensbeteiligten zugestellt wurde. Da das Regierungsstatthalteramt Thun den Einsprechenden diesen Situationsplan nicht zur Kenntnis brachte und diese entsprechend keine Möglichkeit hatten, sich dazu zu äussern, wurde ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt. d) Im Weiteren wird für den bewilligten Situationsplan vom 9. Juli 2021 mit Korrektur vom 14. Juli 2021 ein Massstab von 1:500 angegeben. Entsprechend müsste ein Zentimeter auf dem