Sie seien scheinbar erst während der laufenden Auflagefrist produziert worden. In der Folge habe es der Regierungsstatthalter von Thun unterlassen, den Einsprechenden die nun gemäss Gesamtentscheid angeblich gültigen Pläne vom 9. Juli 2021 mit Korrektur vom 14. Juli 2021 zuzustellen. Das stelle eine krasse Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Da die Verfügung des AGR vom 25. Juni 2021 datiere, könnten dieser die angeblich gültigen Pläne vom Juli 2021 ebenfalls nicht zugrundliegen. Das AGR hält in seiner Stellungnahme vom 26. Mai 2023 fest, ihm sei der Situationsplan vom 24. Februar 2021 vorgelegen und es habe diesen beurteilt. Die Beschwerdeführenden rügten da-