a) Die Beschwerdeführenden rügen, im Dispositiv des Gesamtbauentscheids werde in Ziffer 1.1 ein Situationsplan vom 9. Juli 2021 mit Korrektur vom 14. Juli 2021 als gültiger Plan bezeichnet. Ihnen liege lediglich ein Situationsplan vom 24. Februar 2021 vor. Die öffentliche Auflage des Baugesuchs sei vom 24. Juni 2021 bis am 26. Juli 2021 gewesen. Die angeblich gültigen Pläne vom Juli 2021 seien bei der Auflage nicht aufgelegen. Sie seien scheinbar erst während der laufenden Auflagefrist produziert worden.