In ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2023 beantragt die Gemeinde Heiligenschwendi die Gutheissung der Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Thun verzichtet mit Schreiben vom 21. Juni 2023 auf das Einreichen einer Stellungnahme. Das AUE hält in seiner Stellungnahme vom 23. Juni 2023 zusammenfassend fest, aus der Beschwerde vom 28. Januar 2022 ergäben sich keine neuen Erkenntnisse, welche eine Ergänzung seines Fachberichts vom 27. Juli 2021 erforderlich machen würde. Aufgrund der Veröffentlichung der Bernischen Systematischen Information Gemeinden (BSIG) vom 28. April 2022 beantrage es, die Auflage 4 des Fachberichts vom 27. Juli 2021 zur Anwendung des Korrekturfaktors aufzuheben.