Zudem gab es dem AUE Gelegenheit zur Stellungnahme. In der Stellungnahme vom 26. Mai 2023 beantragt das AGR die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 7. Juni 2023 die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und aller Anträge, soweit darauf einzutreten sei. Das AWN kommt in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zum Schluss, es gebe aus waldrechtlicher Sicht keinen Grund, der Beschwerde der Beschwerdeführenden Folge zu leisten. In ihrer Stellungnahme vom 20. Juni 2023 beantragt die Gemeinde Heiligenschwendi die Gutheissung der Beschwerde.