6. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 3. Februar 2022 mit, es beabsichtige, das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts im Beschwerdeverfahren 1C_100/2021 vorliege. Gleichzeitigt holte das Rechtsamt beim Regierungsstatthalteramt Thun die Vorakten und bei der Gemeinde Heiligenschwendi die gestempelten Pläne ein. Nachdem sich weder die Beschwerdegegnerin noch die übrigen Verfahrensbeteiligten der beabsichtigten Verfahrenssistierung widersetzten, sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren mit Verfügung vom 2. März 2022.