5. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Januar 2022 gemeinsam Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 30. Dezember 2021 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei der Gesamtentscheid vom 30. Dezember 2021 aufzuheben und die Akten zum neuen Entscheid an die Baubewilligungsbehörde zurückzuweisen.