4. Die Einsprechenden erhielten mit verfahrensleitender Verfügung vom 18. November 2021 Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. Davon machten unter anderen die Beschwerdeführenden 1 und 2 und die Gemeinde Heiligenschwendi Gebrauch. Mit E-Mail vom 15. Dezember 2021 bat das Regierungsstatthalteramt das AUE, zu den Schlussbemerkungen eines Einsprechers Stellung zu nehmen. Das AUE kam in seiner Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 zum Schluss, seine Beurteilung der Mobilfunk-Basisstation habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV3 vollständig erfülle und damit bewilligungsfähig sei.