Die Gemeinde Heiligenschwendi hielt in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2021 an ihrem negativen Amtsbericht vom 20. Juni 2021 fest und beantragte erneut, der Realisierung einer neuen Mobilfunkanlage auf ihrem Gemeindegebiet den Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerdegegnerin beantragte in ihrer Stellungnahme vom 31. August 2021 die vollumfängliche Abweisung der Einsprachen. Das AGR hielt in seiner E-Mail vom 3. September 2021 fest, seine Verfügung vom 25. Juni 2021 bleibe unverändert gültig.