3. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 29. Juli 2021 stellte das Regierungsstatthalteramt der Beschwerdegegnerin, der Gemeinde Heiligenschwendi und dem AGR die Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie die Amts- und Fachberichte zu. Gleichzeitigt wurde ihnen Gelegenheit gegeben, zu den Einwänden der Einsprechenden Stellung zu nehmen. Die Gemeinde Heiligenschwendi hielt in ihrer Stellungnahme vom 27. August 2021 an ihrem negativen Amtsbericht vom 20. Juni 2021 fest und beantragte erneut, der Realisierung einer neuen Mobilfunkanlage auf ihrem Gemeindegebiet den Bauabschlag zu erteilen.