25, 26 und 27 KWaG2 unter Bedingungen und Auflagen. Im Fachbericht Immissionsschutz vom 27. Juli 2021 führte das Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Immissionsschutz, aus, die geplante Mobilfunk-Basisstation erfülle die gesetzlichen Anforderungen, der Anlagegrenzwert werde rechnerisch bei sämtlichen Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache.