24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets. Die Gemeinde Heiligenschwendi beantragte mit Amtsbericht vom 20. Juli 2021 den Bauabschlag für die Realisierung einer Mobilfunkanlage auf ihrem Gemeindegebiet. Das Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Waldabteilung Voralpen, beantragte im Amtsbericht für Bauten in Waldnähe vom 23. Juli 2021 die Erteilung der Ausnahmebewilligung nach Art. 25, 26 und 27 KWaG2 unter Bedingungen und Auflagen.