2. Die Gemeinde Heiligenschwendi leitete das Baugesuch zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Thun zur Behandlung weiter. Das Regierungsstatthalteramt liess das Baugesuch im Amtsblatt des Kantons Bern vom 23. Juni 2021 sowie im Thuner Amtsanzeiger in den Ausgaben vom 24. Juni 2021 und 1. Juli 2021 publizieren. Mit Verfügung vom 25. Juni 2021 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), Abteilung Bauen, für den geplanten Neubau die Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG1 für das Bauen ausserhalb des Baugebiets.