e) Im Hinblick auf die umstrittene Verpflichtung der Beschwerdeführer, auf der Parzelle Nr. B.________ nach Weisung des Försters geeignete Bäume zu pflanzen, sind weitere Sachverhaltsabklärungen erforderlich. Insbesondere muss noch ermittelt werden, wann und durch wen die Waldbestockung auf der fraglichen Fläche entfernt wurde, ob es sich tatsächlich um die 19/23 BVD 110/2022/21