d) Auch in Bezug auf die weiteren unbewilligt erstellten Bauten und Anlagen (Positionen F-I, allenfalls K sowie versiegelte Verkehrsflächen auf Parzelle Nr. B.________) ist zu entscheiden, ob und inwiefern der rechtmässige Zustand wiederherzustellen ist. Dabei ist auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hinzuweisen, soweit ein solches nicht aussichtslos erscheint.