Im Falle und im Umfang des Bauabschlags ist zugleich über die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu entscheiden (Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG). Bei der Prüfung der Verhältnismässigkeit einer allfälligen Wiederherstellungsanordnung betreffend den erweiterten Kleintierstall (Gebäude Nr. I.________, Pos. C) müssen die Vorbringen der Beschwerdeführer betreffend die auf dem Dach dieses Gebäudes angebrachte Photovoltaik- und Solaranlage (Beschwerde S. 9 f.) gewürdigt werden.